Weiterbildung zur/zum
Hypertensiologin DHL®/Hypertensiologen DHL®

gemäß § 3 der Verbandsprüfungsordnung (VPO)
der Deutschen Hochdruckliga e.V. DHL® - Deutschen Hypertonie Gesellschaft

Die Deutsche Hochdruckliga e.V. DHL® hat zur Sicherstellung einer qualifizierten Betreuung der an Hypertonie erkrankten Menschen mit Wirkung vom 01.01.2005 die ärztliche Qualifikation eines Hypertensiologen DHL® eingerichtet. Die Weiterbildung zum Hypertensiologen DHL®, die Prüfung und die Fortbildungsverpflichtung regelt eine von der Mitgliederversammlung der Deutschen Hochdruckliga verabschiedete Verbandsprüfungsordnung (VPO). Zur Organisation der Fort- und Weiterbildung von Hypertensiologen DHL® wurde eine Hypertonie Akademie eingerichtet.

Zulassung zur Weiterbildung und Prüfung:

Einzelheiten über die Zulassung zur Weiterbildung (§ 3) und zur Prüfung (§§ 6 – 11) können der Verbandsprüfungsordnung der Deutschen Hochdruckliga e.V. DHL® entnommen werden. Anträge auf Zulassung zur Weiterbildung und zur Prüfung können von der Homepage heruntergeladen werden. Die Geschäftsstelle gibt auch Auskünfte zur Weiterbildung

(Telefon: 06221 / 5 88 55-0; Fax: 06221 / 5 88 55-25; E-Mail: hochdruckliga@t-online.de).

Art, Inhalt und Dauer der Weiterbildung:

Art, Inhalt und Dauer der Weiterbildung regelt § 4 der Verbandsprüfungsordnung. Die Weiterbildung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Eine Übersicht zum Erwerb der qualifizierten Bezeichnung Hypertensiologe DHL® finden Sie unten auf dieser Seite.

Zur Zeit gelten folgende Ausführungsbestimmungen:

 

Übersicht zum „Erwerb der Bezeichnung
Hypertensiologin DHL® / Hypertensiologe DHL ®

Hinweis: Bei der Bezeichnung „Hypertensiologe DHL®” handelt es sich nicht um eine nach den Berufsordnungen grundsätzlich führungsfähige Bezeichnung für Ärzte, sondern um eine nach dem entsprechenden ärztlichen Berufsrecht einzuordnende Bezeichnung (z.B. nach der Musterberufsordnung der deutschen Ärzte als „Tätigkeitsschwerpunkt” bzw. nach den Berufsordnungen der Landesärztekammern).